Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, z. B. Hauptwohnsitz in Hamburg und Nebenwohnsitz in Neustadt in Holstein, dann können Sie auswählen, zu welchem Standesamt Sie gehen möchten.
Für die Umwandlung einer bestehenden gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft in eine Ehe wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes.
In der Regel reichen folgende Unterlagen aus:
Für nicht gemeinsame Kinder brauchen Sie keine Unterlagen mitzubringen.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber im Ausland geboren sind, benötigen Sie eine internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer (Auskünfte über Adressen von vereidigten Dolmetschern und Übersetzern gibt das Standesamt). Falls Ihre Geburt nachträglich bei einem deutschen Standesamt registriert wurde, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister von diesem Standesamt.
Falls Sie die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend verstehen, benötigen Sie für die Anmeldung und die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft einen Dolmetscher. Dies kann ein vereidigter Dolmetscher, eine vereidigte Dolmetscherin sein oder eine Vertrauensperson, die nicht mit Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin verwandt ist. Die dolmetschende Person hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland heiraten möchten, sind je nach geplantem Eheschließungsland unterschiedliche Dokumente erforderlich. Neben einer internationalen Geburtsurkunde wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Dieses Ehefähigkeitszeugnis ist der Nachweis der Heimatbehörde (in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes), dass der beabsichtigten Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht. Dies bedeutet, dass Sie dem Standesamt alle Dokumente, die Sie auch für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland bräuchten, vorlegen müssen. Das Standesamt prüft anhand der Unterlagen, ob Ehehindernisse vorliegen und kann dann das Ehefähigkeitszeugnis, in dem beide Verlobten genannt werden, ausstellen.
Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt, wenn Sie die Absicht haben, im Ausland zu heiraten.
Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich am Donnerstag:
14.00 - 17.30 Uhr