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Nach der Hochzeit zu erledigen

Aufgrund der standesamtlichen Hochzeit ändert sich der Familienstand von ledig in "verheiratet"; bei der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lautet der Familienstand nun "in eingetragener Lebenspartnerschaft". Meistens erfolgt auch eine Änderung des Familiennamens und man muss eine Reihe von Änderungen bedenken, die in der nachfolgenden Liste aufgeführt sind.

  • Neuen Personalausweis / Reisepass beantragen
  • Arbeitgeber über die Änderung des Familienstandes informieren
  • Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsstelle, Wohngeldstelle benachrichtigen
  • Mitteilung an die Krankenkasse geben
  • Banken und Sparkassen informieren (ggf. Einzugsermächtigungen widerrufen)
  • Führerschein kann geändert werden
  • Kfz-Brief und –schein müssen geändert werden
  • private Versicherungen benachrichtigen, evtl. ändern (Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Rechtsschutz-, Lebensversicherung usw.)
  • Mietvertrag ändern / kündigen
  • Rundfunkbeitrag für Fernsehen und Radio ändern / kündigen, siehe Interneteite www.rundfunkbeitrag.de
  • Vereine benachrichtigen (ggf. Mitgliedschaft kündigen)
  • evtl. Telefonbucheintrag ändern lassen
  • Bezug von Zeitschriften ändern