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Was erledige ich wo?

Bürgersprechstunde

Leistungsnummer 99030012000000

In der Bürgersprechstunde besteht die Möglichkeit sich persönlich direkt an die Gemeidne oder den Kreis zu wenden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein persönliches Anliegen haben und einmal mit Ihrer (Ober-)bürgermeisterin, Ihrem (Ober-)Bürgermeister oder Ihrer Landrätin oder Ihrem Landrat direkt sprechen möchten, haben Sie dazu in einer Bürgersprechstunde Gelegenheit.

Bürgermeistersprechstunde in Neustadt in Holstein

Der Bürgermeister der Stadt Neustadt in Holstein bietet in der Regel an

  • jedem 1. und 3. Dienstag im Monat
  • in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr

eine Sprechstunde für alle Bürgerinnen und Bürger an.

Hierfür ist eine Terminvereinbarung über das Vorzimmer des Bürgermeisters erforderlich. Kontaktdaten:

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.