Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1992 10.02.2010
Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1992
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).
Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1992, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden:
Stadt Neustadt in Holstein
Der Bürgermeister
Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bürgerbüro
Am Markt 1
23730 Neustadt in Holstein
Sprechzeit:
montags und dienstags von 08:00 bis 16:00 Uhr
donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr
mittwochs und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr
oder auch nach Vereinbarung.
Diese Aufforderung wendet sich insbesondere an Personen ohne festen Wohnsitz, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.
Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienenden Unterlagen mitzubringen.
Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsgeldes verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung.
Ich weise darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Neustadt in Holstein, 08.02.2010
Stadt Neustadt in Holstein
Der Bürgermeister
gez. Reimann
Ansprechpartnerin
Abteilungsleiterin
Am Markt 1
23730 Neustadt in Holstein




