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Politik

Ein Grundpfeiler der demokratischen Staatsgestaltung ist das Recht der freien Selbstverwaltung der Gemeinden. Dieses wurde daher im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 28 Absatz 2 verankert. Dort heisst es:

"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."

In der Stadt Neustadt in Holstein wird dieses Recht  durch die Stadtverordnetenversammlung ausgeübt. Sie trifft alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung.

Informationsangebot

In diesem Bereich finden Sie neben allgemeinen Informationen zur Selbstverwaltung in der Stadt Neustadt in Holstein auch Übersichten über die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und Gremien.

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