Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig 27.03.2012
das BürgerBüro informiert
Aufgrund europäischer Vorgaben sind ab dem 26. Juni 2012 Kindereinträge im deutschen Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument (Kinderreisepass, Reisepass oder - je nach Reiseziel - Personalausweis) verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
siehe auch Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern
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