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Städtische Gremien

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest. Sie trifft alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung.

Zur Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und zur Kontrolle der Verwaltung wurden die folgenden ständigen Ausschüsse gebildet:

Hauptausschuss

Dem Hauptausschuss obliegen neben den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben die Behandlung von Eingaben, Anregungen und Beschwerden nach § 16e GO, Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung und die Behandlung anfallender Angelegenheiten im Entwicklungsgebiet Pelzerhaken. Weiterhin die Vorbereitung der Beschlussfassung über Finanzwesen, Prüfung der Jahresrechung, Steuern, Erbbaurechte, Liegenschaftsangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten einschließlich Beteiligung an der Bauleitplanung.

Die umfangreichen Entscheidungsbefugnisse des Hauptausschusses können der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein entnommen werden.

Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten

Vorbereitung der Beschlussfassung über

  • Schul- und Sportangelegenheiten,
  • Sozialwesen,
  • Kinderbetreuungseinrichtungen,
  • Obdachlosenangelegenheiten,
  • Jugendpflege,
  • Angelegenheiten aus dem Asylbewerber- und Aussiedlerbereich,
  • Senioren- und Jugendarbeit,
  • Angelegenheiten der Feuerwehr und der Märkte,
  • Kulturangelegenheiten und Veranstaltungen,
  • Straßenverkehrsangelegenheiten,
  • Verkehrsplanung,
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV),
  • Parkraumbewirtschaftung und sonstige Wegemaßnahmen sowie
  • Fischereiwesen.

Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss

Vorbereitung der Beschlussfassung über

  • Bauwesen,
  • Planung,
  • Stadtentwicklung,
  • sonstige Straßenangelegenheiten,
  • Angelegenheiten des Umweltschutzes,
  • der Landschaftsplanung und -pflege,
  • des Kleingartenwesens sowie
  • die Abgabe von Stellungnahmen zu allen umweltrelevanten Maßnahmen.

Stadtwerkeausschuss

Vorbereitung der Beschlussfassung über

  • städtische Versorgungsbetriebe,
  • Strom,
  • Gas
  • Wasser,
  • Wärme,
  • Abwasser,
  • Hafen,
  • Parkplätze,
  • Glasfasernetz und alle zukünftigen Betriebsteile.

Der Stadtwerkeausschuss entscheidet außerdem über die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte der Stadtwerke Neustadt in Holstein.

Regelungen der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung bleiben unberührt.

Tourismusausschuss

Vorbereitung der Beschlussfassung über den Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin und Tourismusangelegenheiten.

Regelungen der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung bleiben unberührt.

Weitere Gremien

Neben den ständigen Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung wurden folgende nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse (Gremien) bestellt:

Ortsbeiräte für Pelzerhaken und Rettin

Für die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin wurde jeweils ein Ortsbeirat gebildet. Sie dienen der Vorbereitung der Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen.

Ältestenrat

Der Ältestenrat setzt sich aus der Bürgervorsteherin bzw. dem Bürgervorsteher und je einer Verteterin oder einem Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen zusammen. Seine Aufgaben sind die Schlichtung von Streitfällen zwischen den Stadtverordneten oder den Ausschussmitgliedern unter sich und mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister, soweit gesetzlich nichts entgegensteht. Der Ältestenrat berät in Zweifelsfällen, wie Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung auszulegen sind. Näheres regelt die Geschätfsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse.

Kinder- und Jugendparlament

Beteiligung bei der Planung und Gestaltung von Vorhaben der Stadt Neustadt in Holstein, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren. Über Informationen und andere Angelegenheiten, die die Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen in Bereichen Schule, Beruf und Freizeit betreffen, soll das Kinder- und Jugendparlament beraten und gegebenenfalls Empfehlungen beschließen. Es besteht ein Antragsrecht. Außerdem soll es Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche in Neustadt in Holstein sein.

Seniorenbeirat

Der Seniorenbeirat vertritt die besonderen Interessen der Seniorinnen und Senioren und setzt sich für deren Belange ein. Er berät, informiert, gibt praktische Hilfe und regt Initiativen zur Selbsthilfe unter den Seniorinnen und Senioren an.

Weitere Informationen zum Seniorenbeirat finden Sie auf der Informationsseite zum Seniorenbeirat.

Delegierte zum Städtebundtag

Die Stadt Neustadt in Holstein ist ordentliches Mitglied des Städtebundes Schleswig-Holstein.Dieser hat die Aufgabe, das im Grundgesetz und in der Landesverfassung garantierte Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung zu wahren und zu stärken sowie die Belange der Mitglieder zu fördern.

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Städteverbandes Schleswig-Holstein.

Hospitalvorstand

Zweck der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist und Lienaustift" ist es, hilfsbedürftige und würdige ältere Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neustadt in Holstein im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO 1977, BGBl. I Seite 613 vom 16. März 1976) durch Bereitstellung preisgünstiger Wohnungen zu unterstützen. Die Stiftung verfolgt unmittelbar und ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 52 fortfolgend Abgabenordnung (AO 1977).

Näheres regelt die Satzung der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist und Lienaustift".